Aufnahmeprüfung: Die untere Altersgrenze für alle BewerberInnen beträgt 17 Jahre: Frauen sollen nicht älter als 27 Jahre, Männer nicht älter als 29 Jahre sein. Wir finden jedoch auch für Leute in anderen Altersstufen oft einen Platz an unserer Schule. Die BewerberInnen sollen mindestens über den Hauptschulabschluss verfügen.
Für die Aufnahmeprüfung ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
• Ausgefülltes Anmeldeformular
• Tabellarischer Lebenslauf
• Lichtbild
• Schulabgangszeugnis in Kopie
• Begründung für die Berufswahl (max. 2 DIN A4-Seiten).
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Aus organisatorischen Gründen bitten wir die InteressentInnen, uns bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin die erforderlichen Unterlagen per Mail oder auf dem Postweg an unsere Adresse zu senden. Nach erhalt der Einladung zur Prüfung überweisen Sie bitte im Voraus die Prüfungsgebühr (40,- EUR) auf unser Konto.
Das schauspielerische Talent und die Berufseignung der Bewerber werden im Rahmen einer mehrteiligen Aufnahmeprüfung beurteilt. Vorzubereiten sind mindestens 2 Vorspielszenen (in der Regel Monologe) aus Theaterstücken, jeweils in der Länge von zwei bis fünf Minuten. Eines dieser Stücke soll aus der Zeit vor 1850 stammen („Klassiker“). Die Rollen sind unbedingt ohne fremde Hilfe zu erarbeiten. Nur so werden der persönliche Zugang und die Kreativität der Bewerber erkennbar.
Im ersten Teil der Aufnahmeprüfung wird ein mehrstündiges Körper- Stimm und Schauspieltraining in der Gruppe absolviert. Für die Aufgaben, die dabei gestellt werden, ist keine Vorbereitung erforderlich. Anschließend besteht die Möglichkeit für eine individuelle Aussprache und ein ausführliches Orientierungsgespräch mit jedeR einzelnen KandidatIn durch die Leiterin der Schule. Wer den ersten Teil erfolgreich hinter sich gebracht hat, kann nun im zweiten Teil sein Können vor einem Lehrerkollegium (Vorspiel der vorbereiteten Rollen) unter Beweis stellen.
Weitere Bestandteile der Aufnahmeprüfung können sein:
• Körpertraining und Bewegungsimprovisation
• Musikalisch-rhythmische / tänzerische Tests und Aufgabenstellungen
• Stimm- und Sprechtests
• Schauspielerische Improvisationsaufgaben
• Wiederholung der Vorspielszenen; u. U. mit anderen Vorgaben als vom Bewerber gewählt.
• Arbeit an den Vorspielszenen mit einem Lehrer
Jene InteressentInnen, die sich durch ihre Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag bereit erklären, die Ausbildung an der Reduta tatsächlich zu beginnen, falls sie den zweiten Prüfungsteil bestehen, werden von der Kommission geprüft und in der Folge individuell beraten. Durch diesen zweiten Prüfungsteil entstehen den TeilnehmerInnen keine zusätzlichen Kosten. Nach bestandener Aufnahmeprüfung ist binnen zwei Wochen der Schulleitung ein Stimmattest eines niedergelassenen HNO-Arztes vorzulegen.
